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Schutzbriefversicherung

Schutzbriefversicherung

Beim ACE Auto Club Europa ist für 68,80 EUR/Jahr alles inklusive: In- und Auslandsschutz, Partner- und Familienschutz plus attraktive Clubleistungen. Und das europaweit. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Leistungen der Clubmitgliedschaft. Das komplette Leistungsspektrum des ACE finden Sie auch in unserem Leistungsprofil


 Leistungen des ACE im Einzelnen

Panne und Unfall

 

Notruf

Der ACE Euro-Notruf ist das ganze Jahr 24 Stunden für Sie einsatzbereit.
Alle Nummern tragen Sie auf Ihrer praktischen roten ACE-Notfall-Karte immer bei sich, die Club-Mitglieder in ihrem persönlich übersandten ACE-Leistungsprofil finden.

ACE Euro-Notruf: 0711 530 34 35 36

Im Ausland: +49 711 530 34 35 36
Fax: 0711 530 34 35 37
E-Mail: notruf@ace.de

Wichtig:

  • Wenn Sie eine Notrufsäule benutzen, verlangen Sie bitte ausdrücklich Hilfe durch den ACE Auto Club Europa.
  • Außer Ihrer ACE-Mitgliedsnummer, Ihrem Namen und Ihrer Heimatanschrift halten Sie am besten für etwaige technische Rückfragen Ihren Fahrzeugschein parat.
  • Bitte geben Sie auch Ihren Aufenthaltsort an – soweit möglich und erforderlich, mit genauer Anschrift und Telefonnummer (beispielsweise Werkstatt, Hotel oder Krankenhaus).
  • Stimmen Sie bitte im Notfall die Reisemöglichkeiten und Unterkunft mit dem ACE-Euro-Notruf ab, damit wir die nötigen Reservierungen für Sie vornehmen können.
  • Wenn Sie Kosten zunächst selbst übernommen haben, die vom ACE-Euromobilschutz abgedeckt sind, reichen Sie bitte die Originalbelege bei uns ein. Dazu genügt ein Brief, in dem Sie den Sachverhalt mit allen wichtigen Daten schildern.


Pannen- und Unfallhilfe

Können Sie wegen eines technischen Defekts am Fahrzeug Ihre geplante Fahrt nicht beginnen oder Ihre Reise nicht fortsetzen, leistet der ACE Pannen- und Unfallhilfe vor Ort. Wenn Sie die Pannenhilfe über unseren ACE-Euro-Notruf anfordern, ist die Hilfeleistung für Sie kostenfrei. Organisieren Sie sich die Hilfe selbst, erstatten wir bis zu 120 Euro. Dieser Betrag schließt die An- und Abfahrt des ACE-Pannenhilfsfahrzeugs, die benötigten Kleinteile und die Arbeitszeit ein.

Reparaturen in Werkstätten oder an Tankstellen gelten nicht als Pannenhilfe.


Abschleppen des Fahrzeugs

In den meisten Fällen bekommen wir die Fahrzeuge unserer Mitglieder vor Ort wieder flott. Wir wollen, dass Sie Ihre Fahrt schnell fortsetzen können und vermeiden möglichst das Abschleppen.

Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle nicht möglich, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder Altautoannahmestelle. Auf Wunsch bringen wir Ihr Fahrzeug auch an einen gleichweit entfernten anderen Ort.

Im Comfort-Tarif bringen wir Ihr Fahrzeug vom Schadenort bis zu 30 km weit an Ihren Wunschort.

Wir tragen die Kosten bis höchstens 75 km im Inland und 100 km im Ausland. Kann Ihr Gepäck, die nicht gewerblich beförderte Ladung oder Ihre Haustiere nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, übernehmen wir die zusätzlichen Transportkosten bis zu 155 Euro. Wir tragen zusätzlich Sicherungs- und Einstellgebühren, wenn dadurch weitere Schäden am Fahrzeug vermieden werden können, jedoch nicht, wenn das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und sichergestellt wurde.


Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall

Ist Ihr Fahrzeug durch einen Unfall oder eine Panne von der Straße abgekommen, organisiert der ACE das Bergen des Fahrzeugs und des mitgeführten Gepäcks oder der Ladung.


Öffnen des Fahrzeugs / Ersatzschlüsselbeschaffung

Haben Sie Ihren Autoschlüssel verloren, helfen wir dabei, einen Ersatzschlüssel zu beschaffen. Haben Sie Ihr Fahrzeug verlassen und die Türen sind versehentlich verriegelt, obwohl die Fahrzeugschlüssel noch im Innenraum sind, dann sorgen wir für das sachgerechte Öffnen. Den entstehenden Aufwand für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels oder das Öffnen des Fahrzeugs tragen wir bis zur Höhe von 120 Euro.


Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall

Müssen Sie nach einer Panne, einem Unfall oder dem Diebstahl Ihres Fahrzeugs öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi benutzen, übernimmt der ACE entstandene Kosten bis zu 50 Euro.


Mietwagen nach Fahrzeugausfall

Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann organisieren wir für Sie einen Mietwagen. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein.

Wir zahlen für die Dauer der Reparatur bis zu 52 Euro täglich (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 60 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 75 Euro) von den Kosten eines gleichwertigen Fahrzeugs – längstens jedoch bis zu sieben Tage. Im Ausland übernehmen wir in solchen Fällen die Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug bis zur Höhe von 364 Euro (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 420 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 525 Euro) auch für einen kürzeren Zeitraum.

Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie keine Kredit­karte besitzen, übernehmen wir nach einer Panne oder einem Unfall die Bürgschaft für die Absicherung der Kaution für einen Mietwagen.


Mietwagenzusatzgebühren

Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und wird für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen angemietet, übernimmt der ACE die anfallenden Zusatzgebühren für Herausgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation.


Pick-up-Service

Wenn wir Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland weder vor Ort noch in einer Werkstatt am nächsten Tag wieder flottbekommen, dann bringen wir Sie und alle Mitreisenden zusammen mit dem Fahrzeug nach Hause. Panne oder Unfall müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein und es darf kein Totalschaden vorliegen.

Der Pick-up-Service ist unbedingt mit dem ACE-Euro-Notruf abzustimmen.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall

Ist bei einer Reise in mehr als 50 Kilometern Entfernung vom Wohnort der Fahrer wegen länger als drei Tage dauernder Erkrankung, schwerer Verletzung oder Tod nicht in der Lage, sein Fahrzeug zurückzufahren, holt es der ACE mit allen Mitreisenden und dem Gepäck nach Hause.

Müssen die Mitreisenden bis zur Abholung durch den ACE-Rückholfahrer zusätzlich übernachten, trägt der ACE die Kosten bis zu einer Höhe von 85 Euro pro Nacht und Person für bis zu drei Nächte.


Diebstahl des Fahrzeugs

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann sorgen wir für Ihre Weiter- oder Heimfahrt – für Sie und alle Mitreisenden. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Entweder Sie reisen mit der Bahn in der 1. Klasse oder mit dem Flugzeug in der Economy-Class, wenn Sie mehr als 1.200 Kilometer von Ihrem Wohnort weg sind. Wünschen Sie eine andere Reiseart, ist Ihnen der ACE-Euro-Notruf bei der Organisation behilflich. Die Kosten werden dann bis zu den Bahnkosten in der 1. Klasse oder Flugkosten in der Economy-Class ab 1.200 km Entfernung übernommen. Auch die Fahrtkosten zum Bahnhof oder Flughafen und von dort nach Hause übernimmt der ACE bis zu einer Höhe von 50 Euro.

Wenn wir für Sie einen Mietwagen besorgen, tragen wir bis zu 364 Euro (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 420 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 525 Euro) der angefallenen Kosten.

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wurde, bringen wir eine Person auch wieder dorthin, wo das Fahrzeug abgeholt werden kann.


Beihilfe nach Marderbiss

Musste Ihr Fahrzeug nach Marderbiss repariert werden, zahlen wir eine Beihilfe zu den Reparaturkosten von bis zu 70 Euro sofern die Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht vollständig leistet.


Glasbruchschäden

Bei Schäden an Windschutzscheiben, Seiten- und Heckscheiben, Leuchten und Außenspiegeln Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Beihilfe zu den Sach- und Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung getragen werden. Die Beihilfe beträgt bis zu 70 Euro. Keine Beihilfe gibt es für so genannte Hohlgläser und Glühbirnen oder wenn an Ihrem Fahrzeug Totalschaden entstanden ist. Soweit Sie für das gleiche Ereignis eine Beihilfe bei Wildschäden erhalten haben, wird keine Beihilfe bei Glasbruchschäden bezahlt.

Reichen Sie bitte für diese Beihilfe die Reparatur- oder Ersatzteilrechnung und die Bestätigung über die von der Versicherung erbrachte Leistung bei uns ein.


Wildschäden

Musste Ihr Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild repariert werden, zahlen wir eine Beihilfe zu den Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung getragen werden. Die Beihilfe beträgt bis zu 300 Euro. Reichen Sie bitte für diese Beihilfe eine Meldebestätigung des Unfalls (Polizei, Forstbehörde, Jagdpächter), die Reparatur- oder Ersatzteilrechnung und die Bestätigung über die von der Versicherung erbrachte Leistung bei uns ein.

Ersatzteile-Versand

Der ACE besorgt die für Sie im Ausland nicht erhältlichen Ersatzteile und liefert sie an die Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug steht. Müssen Sie die Sendung am nächstgelegenen Zollbahnhof oder Flughafen abholen, übernehmen wir die dabei entstehenden Kosten. Die Ersatzteilkosten bezahlen zunächst wir für Sie und rechnen sie dann später mit Ihnen ab.

Notfall-Fax für Gehörlose

Sie sind gehörlos und haben eine Panne und brauchen unsere Hilfe?
Nutzen Sie unser ACE-Notfall-Fax unter 0711 / 5303 4470.

 

 

Recht und Beistand

 

Notfallunterstützung

Wenn ein ACE-Mitglied oder dessen Ehe- oder Lebenspartner nach der Verurteilung in einer Verkehrssache Haft verbüßen muss, kann der ACE finanzielle Unterstützung leisten. Diese ACE-Notfallunterstützung soll Familienangehörigen helfen. Sie wird beim Justiziariat in der ACE-Zentrale beantragt. Der ACE-Vorstand entscheidet dann, ob und in welcher Höhe die ACE-Notfallunterstützung gewährt wird.


Rechtsauskunft

Wenn Sie allgemein rechtlichen Rat im Bereich Auto und Straßenverkehr benötigen, stehen Ihnen das ACE-Justiziariat und die Vertrauensanwälte des ACE mit einer kostenlosen Erstauskunft zur Verfügung.

Dies gilt beispielsweise bei Streitigkeiten, die sich aus einem Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsvertrag ergeben und Ihr Fahrzeug betreffen. Sie bekommen in jedem Fall schnell und kompetent Auskunft.

Den Kontakt zu den ACE-Vertrauensanwälten bekommen Sie über den ACE-Info-Service 0711 530 33 66 77. Unser Service umfasst auch hier, dass Sie sich über den Umfang Ihres ACE-Verkehrs-Rechtsschutzes informieren und versicherungsrechtliche Fragen klären lassen können.


Unfall-Service und Notfall-Rechtshilfe

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, leisten wir Ihnen mit unseren Vertrauensanwälten sofort am Ort des Geschehens juristische "Erste Hilfe" per Telefon. Ein Anruf bei der ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33 genügt und Sie haben noch an der Unfallstelle rechtlichen Beistand, der Ihnen hilft, Fehler zu vermeiden. Auch über die Schadensabwicklung mit Ihrer Kfz-Versicherung und Sachverständige informieren Sie unsere Vertrauensanwälte unmittelbar und sie stellen den Kontakt zur AdvoCard her, wenn Sie über die ACE-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen.

Unser Unfall-Service umfasst neben der Notfall-Rechtshilfe auch sehr konkrete Hilfe für die verfahrene Situation am Unfallort. Zum einen bekommen Sie praktische Ratschläge, was Sie am Ort des Geschehens beachten sollten. Dazu gehören etwa das richtige Absichern der Unfallstelle, die Benachrichtigung der Polizei sowie das Aufnehmen der Adressen von eventuellen Zeugen. Zum anderen organisieren wir für Sie und Ihr Fahrzeug im Rahmen des ACE-Euromobilschutzes alle weiteren Hilfeleistungen. Unsere Unterstützung umfasst dabei unter anderem das Abschleppen oder Bergen Ihres beschädigten Fahrzeugs sowie des mitgeführten Gepäcks.

Wir nennen Ihnen – wenn es erforderlich ist – Werkstätten oder Gutachter, zu denen Ihr Fahrzeug zur Schadensschätzung transportiert werden kann. Falls Sie mit Ihrem eigenen Wagen nicht mehr weiterreisen können, organisieren wir Ihnen auch einen Mietwagen. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu sorgen, denn mit unserem ACE-Unfall-Service regeln wir für Sie alles Notwendige.

In akuten Situationen wie Alkoholkontrollen oder bei der drohenden vorläufigen Sicherstellung Ihres Führerscheins durch die Polizei geben Ihnen unsere Vertrauensanwälte wichtige Auskünfte ebenfalls direkt vor Ort.

Auch dazu wählen Sie die ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33.


Kredithilfe bei Notfällen im Ausland

Wenn Sie auf einer Auslandsreise unerwarteten zusätzlichen Geldbedarf haben, vermitteln wir Ihnen einen Bankkredit zu günstigen Konditionen. Er soll dazu dienen, Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug nach einem Unfall zu begleichen, Arzt- oder Krankenhausrechnungen zu liquidieren oder Verkehrsstrafen zu bezahlen.

Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie im Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten sind, helfen wir mit einem zinslosen Darlehen bis zu 2.400 Euro. Laufzeit 12 Monate, Bonität vorausgesetzt.


Zahlungsmittelverlust

Geraten Sie bei einer Auslandsreise durch den Verlust von Geld, Reiseschecks oder Kredit­karten in eine finanzielle Notlage, stellt der ACE für Sie den Kontakt zu Ihrer Hausbank her.

 

 

Reise und Urlaub

 

Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall oder Diebstahl

Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen, oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann sorgen wir für Ihre Weiter- oder Heimfahrt – für Sie und alle Mitreisenden. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein.

Entweder Sie reisen mit der Bahn in der 1. Klasse oder mit dem Flugzeug in der Economy-Class, wenn Sie mehr als 1.200 Kilometer von Ihrem Wohnort weg sind. Auch die Fahrtkosten zum Bahnhof oder Flughafen und von dort nach Hause übernimmt der ACE bis zu einer Höhe von 50 Euro. Wünschen Sie eine andere Reiseart, ist Ihnen der ACE-Euro-Notruf bei der Organisation behilflich. Die Kosten werden dann bis zu den Bahnkosten in der 1. Klasse oder Flugkosten in der Economy-Class ab 1.200 km Entfernung übernommen.  

Wenn wir für Sie einen Mietwagen besorgen, tragen wir bis zu 364 Euro der angefallenen Kosten (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 420 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 525 Euro).

Nachdem Ihr Fahrzeug repariert oder nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wurde, bringen wir eine Person auch wieder dorthin, wo das Fahrzeug abgeholt werden kann.


Reiseabbruch

Wir organisieren die Rückreise an Ihren Wohnort, wenn Ihnen oder einem Familienmitglied das planmäßige Beenden einer Auslandsreise aus wichtigem Grund nicht möglich ist. Zusätzlich entstehende Kosten für eine Person tragen wir in Höhe von 3.000 Euro. Den Grund für die vorzeitige Rückreise weisen Sie uns durch eine Bestätigung von Behörden, Polizei oder Arzt nach.


Reiserückruf-Service

Befinden Sie oder Ihre Familienmitglieder sich auf einer Reise und es ist erforderlich, Sie über einen dringenden Notfall – beispielsweise Erkrankung oder Tod eines nahen Verwandten oder einen Vermögensschaden – zu informieren, organisiert der ACE einen Reiserückruf über die Rundfunkanstalten und übernimmt die entstehenden Kosten.

Der Grund für den Reiserückruf wird in geeigneter Weise (Bestätigung von Behörden, Polizei oder Arzt) nachgewiesen.


Rückholung von Kindern

Sollten Sie bei einer Reise mit mehr als 50 Kilometern Entfernung von Ihrem Wohnort wegen Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht in der Lage sein, sich um Ihre unter 16 Jahre alten Kinder zu kümmern, sorgt der ACE umgehend für eine Begleitperson. Sie bringt Ihre Kinder und das mitgeführte Gepäck wieder nach Hause. Wir übernehmen die Kosten für die Begleitperson sowie die Bahnfahrkarten 1. Klasse – bei Entfernungen von mehr als 1.200 Kilometern auch die Flugkosten in der Economy-Class. Zusätzliche Fahrtkosten zum Bahnhof oder Flughafen und von dort nach Hause übernimmt ebenfalls der ACE bis zu einer Höhe von 50 Euro. Wünschen Sie eine andere Reiseart, ist Ihnen der ACE-Euro-Notruf bei der Organisation behilflich. Die Kosten werden dann bis zu den Bahnkosten in der 1. Klasse oder Flugkosten in der Economy-Class ab 1.200 km Entfernung übernommen.


Vermittlung ärztlicher Betreuung

Erkranken Sie oder ein Familienmitglied auf einer Auslandsreise, stellen wir den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt vor Ort her.


Fahrzeugverzollung und -verschrottung

Der ACE sorgt für die Verzollung Ihres Fahrzeugs im Ausland, wenn Sie es nach Unfall oder Diebstahl nicht mehr ausführen können. Wir tragen bis auf den Zollbetrag und anfallende Steuern alle Verfahrenskosten.

Muss das Fahrzeug im Ausland verschrottet werden, organisieren wir das für Sie und übernehmen die anfallenden Kosten in voller Höhe. In diesem Fall entfernen Sie bitte die amtlichen Kenn­zeichen, da sie zur Abmeldung des Fahrzeugs am Wohnsitz benötigt werden.

 

 

Service und Beratung

Hilfeleistung in besonderen Notfällen

Wir helfen Ihnen, wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder im Ausland unverschuldet in eine besondere Notlage geraten, die einen erheblichen Nachteil für Gesundheit oder Vermögen bedeutet und für die andere Leistungen im ACE-Euromobilschutz nicht infrage kommen. Wir veranlassen erforderliche Maßnahmen und übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 Euro. Diese Leistung kann bei weltweiten Notfällen in Anspruch genommen werden.

Art und Umfang der Notlage weisen Sie uns in geeigneter Form nach. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden allerdings nicht erstattet.


Technische Beratung

Mit Fragen rund um Ihr Fahrzeug können Sie sich an unsere Abteilung KFZ-Technik in der ACE-Zentrale wenden. Dort beraten Sie die sachkundigen ACE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht nur vom Auspuff bis zur Zündkerze zu allen technischen Details. Sie prüfen auch Ihre Reparaturrechnung und haben zahlreiche Tipps parat, etwa für den Autokauf und -verkauf oder zur Senkung der Betriebskosten.


Service rund um Ihr Fahrzeug

Bei den umfangreichen technischen Checks, die für Sie als ACE-Mitglied kostenlos sind, suchen Fachleute nach eventuellen Mängeln an Ihrem Auto, bevor Ihnen ein Schaden entsteht.

Der ACE greift hierfür auf das deutschlandweite Netz des Kooperationspartners Vergölst zurück. Bei unserem bundesweiten Partner für alle Marken erhalten ACE-Mitglieder einen 10 %-igen Sofort-Rabatt auf alle Autoservice-Leistungen (ausgenommen davon sind Prüfgebühren (HU) und Scheiben) sowie exklusiv einen kostenlosen Fahrzeugcheck.


Öffnen des Fahrzeugs/Ersatzschlüsselbeschaffung

Haben Sie Ihren Autoschlüssel verloren, helfen wir dabei, einen Ersatzschlüssel zu beschaffen. Haben Sie Ihr Fahrzeug verlassen und die Türen sind versehentlich verriegelt, obwohl die Fahrzeugschlüssel noch im Innenraum sind, dann sorgen wir für das sachgerechte Öffnen. Den entstehenden Aufwand für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels oder das Öffnen des Fahrzeugs tragen wir bis zur Höhe von 120 Euro.


Dokumenten-Service

Wir helfen Ihnen nach Verlust Ihrer Reisedokumente im Ausland. Wir sorgen für schnellen Ersatz und übernehmen die Gebühren, die dafür im Ausland anfallen. Ab 10 Jahren Mitgliedschaft speichern und lagern wir kostenlos im Rahmen des Dokumenten-Services auf Wunsch Kopien der persönlichen Unterlagen unserer Mitglieder, z.B. Personalausweis oder Reisepass. Wir registrieren Geldkarten und veranlassen bei Diebstahl oder Verlust sofort die Sperrung.

Krankheit und Todesfall

Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise sorgen wir in Abstimmung mit den Angehörigen für die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland.

Die entstehenden Kosten trägt der ACE.

Unterstellung und Unterkunft

 

Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Nach einem Unfall oder einem Diebstahl kann es erforderlich sein, das Fahrzeug unterzustellen, um es gegen weitere Beschädigungen zu sichern. Das Fahrzeug darf allerdings nach einem Unfall nicht beschlagnahmt sein. Die Kosten für die Unterstellung übernimmt der ACE bis zur Dauer von 14 Tagen. Bitte hinterlegen Sie nach einem Unfall das Protokoll zusammen mit allen Fahrzeugschlüsseln und einer formlosen Vollmacht am sicheren Standort der Fahrzeugunterstellung.

Die Vollmacht berechtigt den ACE, das Fahrzeug weiterzutransportieren, nach Deutschland zurückzubringen oder im Ausland zu verschrotten. Die amtlichen Kenn­zeichen müssen am Fahrzeug bleiben, außer wenn bereits festgestellt wurde, dass es nicht mehr zu reparieren ist.


Übernachtung nach Fahrzeugausfall

Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag startklar kriegen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann stellt der ACE Ihnen und allen Mitreisenden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Wir zahlen bis zu 85 Euro je Person und Übernachtung. Nach Diebstahl Ihres Fahrzeugs übernehmen wir die Kosten für eine Übernachtung; beim Warten auf das Ende der Reparatur dürfen es bis zu drei Übernachtungen sein.


Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall

Sollte Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Ausland nicht in angemessener Zeit repariert werden können, übernimmt der ACE den Rücktransport zu Ihnen nach Hause. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrzeugrücktransport in Ihrem besonders begründeten Interesse liegt und wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein. Bitte hinterlegen Sie das Unfallprotokoll zusammen mit allen Fahrzeugschlüsseln, Papieren und einer formlosen Vollmacht am vereinbarten sicheren Standort des Fahrzeugs. Die Vollmacht berechtigt den ACE, das Fahrzeug nach Deutschland zurückzubringen. Fahrzeugkennzeichen müssen am Fahrzeug bleiben.

Der ACE übernimmt den Rücktransport Ihres Fahrzeugs und die dabei entstehenden Kosten auch dann, wenn das Fahrzeug nach Diebstahl wieder aufgefunden worden ist.

 

 

 


ACE CLASSIC

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  • Voller ACE-Schutz auch in fremden Fahrzeugen
  • Alle Leistungen gelten für Sie, Ihren (Ehe-) Partner und Ihre Kinder unter 18
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